Deutsche Emissionshandelsstelle

CBAM – Bilanz und Ausblick: GTAI und die Deutsche Emissionshandelsstelle informieren über den aktuellen Stand

2024
13
Jun

Der CO2-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM) ist das neue Klimaschutzinstrument der EU, das Importe mit einem Emissionspreis belegt. Die Einführung erfolgt schrittweise: Am 01.10.2023 hat die Übergangsphase mit Berichtspflichten begonnen. Ab 2026 verschärfen sich die Anforderungen: Bei der Einfuhr muss ein CO2-Preis in Form von CBAM-Zertifikaten gezahlt werden.

In Deutschland ist die deutsche Emissionshandelsstelle im Umweltbundesamt die zuständige Behörde für den CBAM. In Kooperation mit der DEHSt informieren wir Sie über die Zielsetzung und Funktionsweise des CBAM und erläutern folgende Themen:

  • Zuständigkeiten
  • Berichtspflichten in der Übergangsphase
  • Ausblick auf die Umsetzungsphase, unter anderem zum Zulassungsverfahren als CBAM-Anmelder

Präsentation

  • Dr. Jürgen Landgrebe, Leiter der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt)
  • Alexandra Zirkel, wissenschaftliche Mitarbeiterin im Fachgebiet „Ökonomische Grundsatzfragen des Emissionshandels, Monitoring, Auswertungen“, DEHSt

Moderation

  • Stefanie Eich, Deputy Director Zoll, GTAI Bonn

Die Teilnahme an dem Webinar ist kostenfrei, lediglich eine Anmeldung über die Website von GTAI ist erforderlich.

Anfang 13.06.2024 14:00 Uhr
Ende 13.06.2024 15:00 Uhr

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