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Der CO2-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM) ist das neue Klimaschutzinstrument der EU, das Importe mit einem Emissionspreis belegt. Die Einführung erfolgt schrittweise: Am 01.10.2023 hat die Übergangsphase mit Berichtspflichten begonnen. Ab 2026 verschärfen sich die Anforderungen: Bei der Einfuhr muss ein CO2-Preis in Form von CBAM-Zertifikaten gezahlt werden.
In Deutschland ist die deutsche Emissionshandelsstelle im Umweltbundesamt die zuständige Behörde für den CBAM. In Kooperation mit der DEHSt informieren wir Sie über die Zielsetzung und Funktionsweise des CBAM und erläutern folgende Themen:
Präsentation
Moderation
Die Teilnahme an dem Webinar ist kostenfrei, lediglich eine Anmeldung über die Website von GTAI ist erforderlich.