Deutsche Emissionshandelsstelle

Einreichung des (ggf. verifizierten) Emissionsberichts 2023 bei der DEHSt

2024
31
Jul

Nationaler Emissionshandel

Als Verantwortlichen nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) müssen Sie bis zum 31.07. jedes Jahres einen Emissionsbericht (EmB) erstellen und bei der DEHSt einreichen, der die von Ihnen in Verkehr gebrachten Brennstoffe und die sich daraus ergebenden Emissionsmengen des Vorjahres enthält.

Anfang 31.07.2024
Ende 31.07.2024

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