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Nationaler Emissionshandel
Als Verantwortlichen nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) müssen Sie bis zum 31.07. jedes Jahres einen Emissionsbericht (EmB) erstellen und bei der DEHSt einreichen, der die von Ihnen in Verkehr gebrachten Brennstoffe und die sich daraus ergebenden Emissionsmengen des Vorjahres enthält.