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Nationaler Emissionshandel
Als BEHG-Verantwortlicher sind Sie bis zum 30.09. jedes Jahres zur Abgabe von Emissionszertifikaten im nationalen Emissionshandelsregister verpflichtet, die der Menge der von Ihnen berichteten Brennstoffemissionen entspricht. Dies bedeutet, dass Sie für jede Tonne CO2 ein Emissionszertifikat abgeben müssen, das zur Emission eben dieser Tonne CO2 berechtigt.