Deutsche Emissionshandelsstelle

Sicherstellung, dass gültige Konformitätsbescheinigung für den Berichtszeitraum 2023 an Bord mitgeführt wird

2024
30
Jun

Seeverkehr (EU-MRV und EU-ETS)

Die Schiffsunternehmen haben sicherzustellen, dass die gültige Konformitätsbescheinigung für den Berichtszeitraum ab 30.06. des Folgejahres an Bord mitgeführt wird.

Anfang 30.06.2024
Ende 30.06.2024

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