Deutsche Emissionshandelsstelle

Ausgabe der EUA für 2024 an Anlagenbetreiber und aEUA an Luftfahrzeugbetreiber

2024
30
Jun

EU-ETS

Als Betreiber emissionshandelspflichtiger Anlagen können Sie jeweils für den Zeitraum 2021 bis 2025 (erster Zuteilungszeitraum) und 2026 bis 2030 (zweiter Zuteilungszeitraum) eine kostenlose Zuteilung von Emissionsberechtigungen beantragen. Die Europäische Kommission betreibt das Unionsregister und prüft und genehmigt die Höhe der kostenlosen Zuteilungen für die Unternehmen in den europäischen Staaten. Die Ausgabe der Berechtigungen erfolgt durch die DEHSt.

Informationen für Anlagenbetreiber

Informationen für Luftfahrzeugbetreiber

Anfang 30.06.2024
Ende 30.06.2024

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