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EU-ETS
Wenn Sie bis zum 31.03. keinen Emissionsbericht für das abgelaufene Kalenderjahr eingereicht und die verifizierten Emissionen nicht ins Unionsregister eingetragen und bestätigt haben, sperren wir Ihr Konto nach § 29 TEHG. Dann können Sie zwar noch Ihre Abgabepflichten erfüllen, aber nicht mehr über Ihre Emissionsberechtigungen auf Ihrem Konto verfügen. Sie können somit Ihre Berechtigungen nicht auf ein anderes Konto transferieren, abgesehen von der Abgabe.