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CBAM
Die CBAM-Berichte werden jeweils spätestens einen Monat nach Quartalsende, d.h. spätestens zum 31.01., 30.04., 31.07. und zum 31.10. der Jahre 2024 und 2025 und zum 31.01.2026 im CBAM Portal für Unternehmer abgegeben, falls im jeweiligen Quartal CBAM-Waren eingeführt wurden. Ein bereits eingereichter CBAM-Bericht kann noch bis zu zwei Monate nach Ende des Berichtsquartals korrigiert werden.
In Anbetracht der Schwierigkeit, Monitoring, Reporting und Verifizierungs-Systeme rechtzeitig einzurichten, räumt Artikel 9 Absatz 2 der CBAM-Durchführungsverordnung (EU) 2023/1773 einen längeren Zeitraum für Korrekturen der ersten beiden Quartalsberichte ein, nämlich bis zum 31.07.2024.