Deutsche Emissionshandelsstelle

Emissionshandel: CO2-Emissionen 2011 sinken trotz starker Konjunktur

Ausgabejahr
Datum 02.04.2012

Atomausstieg konnte offensichtlich kompensiert werden

Mit 450 Millionen Tonnen Kohlendioxid (CO2) haben die rund 1.640 emissionshandelspflichtigen Energie- und Industrieanlagen in Deutschland im Jahr 2011 rund ein Prozent weniger klimaschädliches CO2 ausgestoßen als 2010. Trotz sehr starker Konjunktur und Atomausstieg setzt sich die Minderung von CO2-Emissionen seit 2008 weiter fort. Nach ersten Berechnungen konnten gegenüber 2010 insbesondere im Energiesektor CO2-Emissionen eingespart werden. Hier liegen die Emissionsminderungen zwischen zwei Prozent bei Großfeuerungsanlagen und sechs Prozent bei kleineren Feuerungsanlagen.

Insgesamt liegen die CO2-Emissionen von 450 Millionen Tonnen unter der jährlichen deutschen Emissionsobergrenze (Cap) der zweiten Handelsperiode von 452,8 Millionen Tonnen. „Mit Blick auf das starke deutsche Wirtschaftswachstum von rund drei Prozent in 2011 zeigt sich, dass auch der Emissionshandelssektor zur Verbesserung der Kohlenstoffintensität beigetragen hat. Dieser Trend stimmt hoffnungsvoll für die dritte Handelsperiode 2013-2020 und belegt den Spielraum für eine mögliche Anpassung des europäischen Klimaziels“, sagt Jochen Flasbarth, Präsident des Umweltbundesamtes. „Zugleich hat der im März 2011 begonnene Atomausstieg offensichtlich keine nachteiligen Wirkungen auf die CO2-Emissionen in Deutschland“, so Flasbarth weiter. Mit dem Rückgang der CO2-Emissionen von rund einem Prozent setzt sich 2011 der innerhalb der zweiten Handelsperiode eingeschlagene Minderungspfad der CO2-Emissionen weiter fort.

Bis zum 30.04.2012 haben die Anlagenbetreiber Zeit, die entsprechende Zahl an Zertifikaten zum Ausgleich ihrer tatsächlichen Emissionen abzugeben. Die DEHSt prüft derzeit die Emissionsberichte 2011 und wird die ausführliche Auswertung der Ergebnisse am 15.05.2012 veröffentlichen.

Die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt)

Die Deutsche Emissionshandelsstelle im Umweltbundesamt ist die nationale Behörde für die Umsetzung des europaweiten Emissionshandels für stationäre Anlagen sowie für den Luftverkehr. Zu ihren Aufgaben gehören die Zuteilung und Ausgabe der Emissionsberechtigungen, die Prüfung der Emissionsberichte sowie die Führung des Emissionshandelsregisters. Sie ist zudem zuständig für die Verwaltung der projektbasierten Mechanismen Joint Implementation und Clean Development Mechanism.

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