Deutsche Emissionshandelsstelle

Vorbereitung der zweiten Handelsperiode: Datenerhebungsverordnung ab heute in Kraft

Umweltbundesamt informiert im August in zwei Veranstaltungen in Berlin

Ausgabejahr
Datum 20.07.2006

Heute tritt die Verordnung über die Erhebung von Daten zur Aufstellung des nationalen Zuteilungsplans für die Handelsperiode 2008 bis 2012 – kurz: Datenerhebungsverordnung 2012, DEV 2012 – in Kraft. Die DEV 2012 ist die gesetzliche Grundlage für die im Nationalen Allokationsplan 2008 – 2012 (NAP II) vorgesehene Datenerhebung. Diese verfolgt drei Ziele: Erstens lassen sich die Emissionsdaten für die Jahre 2003 und 2004 der am Emissionshandel teilnehmenden Anlagen ermitteln. Zweitens dient sie der präzisen Ermittlung der zuzuteilenden Menge der Zertifikate an die teilnehmenden Anlagen. Dadurch kann der Kürzungsfaktor für die Zuteilungen auf Anlagenebene (so genannter Erfüllungsfaktor) vor der Verabschiedung des Zuteilungsgesetzes 2012 mit hoher Genauigkeit bestimmt werden. Schließlich wird drittens das Zuteilungsverfahren für die zweite Handelsperiode zeitlich entzerrt, da die nun frühzeitig ermittelten Daten die Grundlage der Zuteilung sind. Die nationale Datenerhebung muss – basierend auf den Terminvorgaben der Europäischen Union – bis zum 6. Oktober 2006 abgeschlossen sein. Zuständige Behörde für die Datenerhebung ist das Umweltbundesamt (UBA). Über Einzelheiten der Datenerhebung informiert die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) im UBA auf zwei Veranstaltungen am 10. und 11. August 2006 in Berlin.

Für die Zuteilungsperiode 2008 – 2012 sieht der NAP II vor, dass die Zuteilungen von Emissionsberechtigungen für Bestandsanlagen auf Basis der durchschnittlichen Kohlendioxid-Emissionen in den Jahren 2000 – 2005 (so genannte Basisperiode) erfolgen. Da für diesen Zeitraum bislang nur ein Teil der erforderlichen Daten verifiziert vorliegt, sind nun die für die Basisperiode noch fehlenden Emissionsdaten zu erheben. Eine doppelte Erhebung bereits vorliegender Emissionsdaten erfolgt nicht.

Für alle emissionshandelspflichtigen Anlagen ist die Teilnahme an der Datenerhebung verpflichtend. Betreiber von Anlagen, die erstmalig ab 2008 emissionshandelspflichtig werden, sind aufgerufen, sich freiwillig an der Datenerhebung zu beteiligen. Mit Ihrer Beteiligung helfen diese Betreiber, die Ziele der Datenerhebung zu verwirklichen – vor allem der Bestimmung der Gesamtmenge der voraussichtlich an alle emissionshandelspflichtigen Anlagen zuzuteilenden Zertifikate. Zudem kann bei einer frühzeitigen und umfassenden Beteiligung auf eine zeitintensive Nacherhebung von Daten im Jahr 2007 verzichtet werden. Eine nochmalige anteilige Kürzung wegen Budgetüberschreitung – wie sie bei der Zuteilung für die erste Handelsperiode erforderlich war – soll die Festlegung der so genannten Erfüllungsfaktoren im Zuteilungsgesetz 2012 auf der Basis der neu erhobenen Daten vermeiden helfen.

Die Anforderungen an die Datenermittlung und die Nachweise entsprechen weitgehend den bekannten Anforderungen aus dem Zuteilungsverfahren 2004 und der Emissionsberichterstattung 2005. Die DEHSt entwickelt zurzeit eine Software für das Erfassen der Daten. Hierfür wird das bereits aus der Emissionsberichterstattung bekannte Formular-Management-System (FMS) angepasst. Die Software wird – wie im Rahmen der Emissionsberichterstattung 2005 – die Verifizierung der Daten durch unabhängige, von der DEHSt bereits bekannt gegebene sachverständige Stellen und die elektronische Kommunikation zwischen Anlagenbetreibern, sachverständigen Stellen und der DEHSt über die Virtuelle Poststelle (VPS) ermöglichen.

Um alle Beteiligten frühzeitig und anwenderorientiert zu informieren, lädt die DEHSt zu zwei Veranstaltungen über die DEV 2012 ein, bei denen auch die Erfassungssoftware vorgestellt wird:

  • Informationsveranstaltung für Anlagenbetreiber und Verbände
    am Donnerstag, dem 10.08.2006
  • Informationsveranstaltung für sachverständige Stellen
    am Freitag, dem 11.08.2006

Online Services

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