Deutsche Emissionshandelsstelle

Unternehmen haben im Jahr 2005 CO2-Emissionen um 9 Mio. Tonnen reduziert

Ausgabejahr
Datum 15.05.2006

Die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) im Umweltbundesamt (UBA) veröffentlichte heute die Emissionszahlen der am Emissionshandel beteiligten Unternehmen. Danach betrugen die Ist-Emissionen 2005 rund 9 Millionen Tonnen Kohlendioxid (CO2) weniger als im Durchschnitt der Basisperiode 2000-2002. Die eingetretene Minderung hat vor allem zwei Gründe: Erstens wurden an zahlreichen Anlagen technische Maßnahmen zur Minderung der CO2-Emissionen vorgenommen. Zweitens wurde innerhalb der Branchen und der Unternehmen die Produktion von alten, CO2-intensiven Anlagen auf neue, effizientere Anlagen verlagert. Dazu Prof. Dr. Andreas Troge, Präsident des UBA: „Der Emissionshandel wirkt – die Unternehmen haben im ersten Jahr etwa 9 Mio. t Kohlendioxid als aktiven Klimaschutzbeitrag eingespart.“

Nach von der DEHSt veröffentlichen Zahlen betrugen die Ist-Emissionen 2005 knapp 474 Mio. t CO2. Das sind etwa vier Prozent oder 21 Mio. t weniger als Emissionsberechtigungen für 2005 ausgegeben wurden sowie 9 Mio. t CO2 weniger als im Durchschnitt der Basisperiode 2000-2002. Zwei Drittel aller Anlagen haben geringere Emissionen als ihre Zuteilungen, ein Drittel der Anlagen emittierte mehr CO2 als ihnen kostenlose Berechtigungen zur Verfügung standen. Die Differenz von ca. 21 Millionen Emissionsberechtigungen geht nach der Analyse des UBA sowohl auf Klimaschutzanstrengungen der beteiligten Unternehmen (9 Mio. t) als auch auf die Wirkung von Sonderregeln im deutschen Zuteilungsgesetz 2007 zurück (12 Mio. t).

Der weit überwiegende Teil der 12 Mio. t Mehrausstattung, die auf Sonderregelungen basieren, wird allerdings nicht am Markt angeboten werden. Sie sind vor allem durch überhöhte Produktionsprognosen der Unternehmen entstanden und werden von der DEHSt wieder eingezogen, sobald das Europäische Gericht in Straßburg das laufende Verfahren zur Zulässigkeit der Ex-Post-Korrekturen zugunsten der Bundesrepublik Deutschland entschieden hat – wovon die Bundesregierung ausgeht.

Im Vergleich zu anderen EU-Mitgliedstaaten, deren Abweichung teilweise im zweistelligen Prozentbereich liegen, kann Deutschland geradezu auf eine Punktlandung verweisen. Die nach den Ex-Post-Korrekturen verbliebene Differenz zwischen Zuteilung und tatsächlichen Emissionen beträgt etwa 2 Prozent.

Die Unternehmen im Emissionshandel müssen einmal im Jahr Rechenschaft über ihre CO2-Emissionen ablegen. Teil der umfassenden Berichte sind die von externen Sachverständigen verifizierten Gesamtemissionen. Diese Angaben bilden die Grundlage für die Abgabe der Emissionszertifikate durch die Unternehmen. Die sehr viel mehr Informationen enthaltenen Emissionsberichte werden durch die DEHSt geprüft. Der Stand der Abgabe von Emissionsberechtigungen durch die einzelnen Unternehmen lässt sich
unter https://www.register.dehst.de/EXReport/ einsehen.

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