Deutsche Emissionshandelsstelle

Verwaltungsgericht Berlin weist Klagen gegen das Umweltbundesamt ab

Umweltbundesamt hat Emissionsberechtigungen für Kohlendioxid korrekt zugeteilt

Ausgabejahr
Datum 28.04.2006

Ein Hauptstreit um die Zuteilung der Zertifikate für das Treibhausgas Kohlendioxid (CO2) ist entschieden: Das Umweltbundesamt (UBA) hat das gesetzlich vorgesehene Budget von jährlich 495 Millionen Tonnen CO2-Emissionsberechtigungen rechtskonform an die deutschen Unternehmen verteilt. Dies entschied das Verwaltungsgericht Berlin am 7. April 2006 in erster Instanz. Die Berliner Richter wiesen insgesamt neun Musterklagen gegen die so genannte „anteilige Kürzung“ ab. Diese sieht der Gesetzgeber vor, falls die Unternehmen mehr Emissionsberechtigungen beantragen, als das jährliche Gesamtbudget hergibt. Für die erste Handelsperiode 2005 bis 2007 hatte der Gesetzgeber jährlich Zertifikate für 495 Millionen Tonnen CO2 vorgesehen. Die beteiligten Unternehmen der deutschen Wirtschaft beantragten aber insgesamt 42,3 Millionen Zertifikate zuviel. Der Gesetzgeber sieht dann vor, dass die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) im UBA die Berechtigungen bei einem Teil der Unternehmen anteilig kürzt, um das Gesamtbudget von 495 Millionen Tonnen Kohlendioxid einzuhalten. Prof. Dr. Andreas Troge, Präsident des UBA dazu: „Von rechtswidrigen Entscheidungen des Amtes, wie es die Kläger im Vorfeld teilweise suggerierten, kann keine Rede sein“.

Im europäischen Emissionshandel legen die jeweiligen Gesetzgeber nationale Höchstmengen für die CO2-Emissionen aus Anlagen der Energiewirtschaft und der emissionsintensiven Industrie fest – so genannte „Caps“. In einem Antragsverfahren verteilt die DEHSt im UBA – nach gesetzlich verankerten Regeln – diese Emissionsberechtigungen kostenlos auf die betroffenen Unternehmen. Sie errechnete den Kürzungsfaktor nach Ende der Antragsfrist im Dezember 2004 und wendete ihn einheitlich auf alle am Emissionshandel teilnehmenden Bestandsanlagen an. Keine Kürzungen erfolgten bei Zuteilungen nach Sonderregeln – etwa für Emissionsminderungen in der Vergangenheit. In rund 500 Widersprüchen gingen Unternehmen gegen diese anteilige Kürzung vor. Eine Reihe von Anlagenbetreibern erhob danach Klage beim Verwaltungsgericht Berlin. Neun davon verhandelte das Verwaltungsgericht Berlin jetzt als Musterklage. Die Unternehmen stellten die Berechnung des zusätzlichen Minderungsfaktors und dessen Anwendung in Frage. Sie verlangten nachträgliche Korrekturen oder eine Mehrzuteilung an Berechtigungen. Die Urteile des Verwaltungsgerichts Berlin bestätigten die Vorgehensweise der DEHSt zur Handhabung der anteiligen Kürzung in vollem Umfang. Den Klägern stehen gegen das Urteil die üblichen Rechtsmittel zur Verfügung.

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