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Umweltbundesamt als zuständige Behörde benannt
Am 04. Mai 2005 hat das Bundeskabinett das Projekt-Mechanismen-Gesetz – ProMechG beschlossen. Als zuständige nationale Behörde für die Einführung der flexiblen Mechanismen des Kyoto-Protokolls ist das Umweltbundesamt (UBA) benannt. „Damit baut das Umweltbundesamt seine Kompetenz im internationalen Klimaschutz weiter aus,“ sagt Professor Dr. Andreas Troge, Präsident des Umweltbundesamtes.
Das Kyoto-Protokoll sieht neben dem Emissionshandel zwei weitere Instrumente zum Schutz des Klimas vor, die den Vertragsstaaten Flexibilität bei der Umsetzung ihrer Emissionsminderungsziele erlauben. Mit den projektbezogenen Mechanismen können Emissionsgutschriften erzeugt und diese im Emissionshandel genutzt werden: Clean Development Mechanism (Mechanismen für umweltgerechte Entwicklung in weniger entwickelten Ländern) ab 2006 und Joint Implementation (Gemeinschaftsprojekte zwischen Industrieländern) ab 2008.
Das ProMechG enthält die deutschen Rechtsgrundlagen für die Durchführung von CDM- und JI-Projekten und setzt damit die „Linking Directive“ der EU um. Die zuständige nationale Behörde prüft zum Beispiel, ob die Projekte den klimaschutzpolitischen Anforderungen entsprechen.