Deutsche Emissionshandelsstelle

Gesetz zum Emissionshandel in Kraft: Aktuelle Liste der Unternehmen veröffentlicht

Ausgabejahr
Datum 15.07.2004

Nach dem Inkrafttreten des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes am 15. Juli 2004 hat die Deutsche Emissionshandelsstelle im Umweltbundesamt (DEHSt) heute eine aktualisierte Liste der am Emissionshandel teilnehmenden Anlagen veröffentlicht. Sie basiert auf der freiwilligen Datenerhebung 2003 und berücksichtigt alle Korrekturen der Bundesländer und der Unternehmen seit Anfang 2004, insbesondere aus der Öffentlichkeitsbeteiligung zum Nationalen Allokationsplan. Nach derzeitigem Kenntnisstand werden demnach 2.350 Anlagen in Deutschland am Emissionshandel teilnehmen.

„Die jetzt veröffentlichte Liste ist nach wie vor vorläufig, die endgültige Zahl der emissionshandelspflichtigen Anlagen in Deutschland werden wir erst nach Bearbeitung aller Anträge kennen“, erläutert Dr. Hans-Jürgen Nantke, Leiter der Deutschen Emissionshandelsstelle im Umweltbundesamt. Die Zuteilung der Emissionsberechtigungen soll im Herbst erfolgen.

Das Umweltbundesamt verweist auf den orientierenden Charakter der Anlagenliste, die keine rechtlich verbindliche Feststellung der Emissionshandelspflichtigkeit einzelner Anlagen darstellt. Ob eine Anlage unter den Emissionshandel fällt, ergibt sich vielmehr aus den Vorschriften des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes (TEHG).

Die Anlagenliste steht auf den Internetseiten der Deutschen Emissionshandelsstelle zum Download bereit (www.umweltbundesamt.de/emissionshandel).

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