Deutsche Emissionshandelsstelle

Emissionshandel praktisch: Die Deutsche Emissionshandelsstelle stellt sich vor

Einladung: Pressegespräch am 05.04.2004, 12.00 Uhr, in Berlin

Ausgabejahr
Datum 01.04.2004

Das Umweltbundesamt (UBA) wird die Funktion der „zuständigen Stelle“ beim Emissionshandel in Deutschland übernehmen. Dies sieht das Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz vor, das dem Bundesrat am 02.04.2004 zur Verabschiedung vorliegt.

Ab 01.01.2005 werden in der Europäischen Union die Unternehmen mit klimaschädlichen Kohlendioxid-Emissionen handeln. Festgelegt ist eine Menge an Klimagasen, mit der gehandelt werden soll. Das Handelsprinzip: Wer etwas für den Klimaschutz tut, kann Verschmutzungsrechte als Emissions-Zertifikate verkaufen. Wer nichts tut, muss Rechte kaufen. So entstehen Anreize für Klimaschutz in den Unternehmen – bei gleichzeitiger Begrenzung der insgesamt aus den Industrie- anlagen pro Jahr zulässigen Kohlendioxid-Emissionen. In Deutschland nehmen rund 2.300 Anlagen am Emissionshandel teil. Die Emissions-Zertifikate werden auf der Basis des Nationalen Allokationsplans bis 30.09.2004 zugeteilt.

Eine zentrale Rolle beim Emissionshandel spielt in Deutschland die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) im UBA. Dort werden die Zertifikate zugeteilt, die Handelskonten eröffnet und geführt sowie die Daten über die Emissionen der Anlagen erfasst, geprüft und dem internationalen Prozess verfügbar gemacht. Mit dem Emissionshandel entstehen auch neue Dienstleistungsmärkte, etwa für Gutachter, Händler und private Handelsplattformen.

Wir laden Sie herzlich ein zum Pressegespräch über die Aufgaben der DEHSt

  • am Montag, 05.04.2004, um 12.00 Uhr
  • im Presse- und Informationsamt der Bundesregierung, Presse- und Besucherzentrum, Reichstagufer 14, 10117 Berlin, Raum 4

Ihre Gesprächspartner sind:

  • Prof. Dr. Andreas Troge, Präsident des Umweltbundesamtes
  • Dr. Hans-Jürgen Nantke, Leiter der Deutschen Emissionshandelsstelle

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