Im Jahr 2024 emittierten die rund 1.720 stationären Anlagen in Deutschland im Europäischen Emissionshandel 1 (EU-ETS 1) nach vorläufigen Angaben der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt) im Umweltbundesamt (UBA) rund 273 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente. Das entspricht einer Minderung gegenüber dem Vorjahr von etwa 5,9 Prozent. Unter Einbeziehung des Luftverkehrs liegt der Rückgang bei 5,3 Prozent.
Der EU-ETS 1 umfasst die Anlagen aus dem Energie- und dem Industriesektor, den innereuropäischen Luftverkehr und seit dem Berichtsjahr 2024 auch den Seeverkehr. Die Emissionsentwicklung der im EU-ETS 1 erfassten Anlagen war im Jahr 2024 insbesondere aufgrund sinkender Emissionen im Energiesektor rückläufig – bei weiterhin verhaltener gesamtwirtschaftlicher Entwicklung.
Die Emissionen der deutschen Energieanlagen sanken um rund 9,5 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Im Industriesektor lagen die Emissionen hingegen etwa auf dem Vorjahresniveau.
Auf europäischer Ebene zeigt sich im EU-ETS 1 eine ähnliche Entwicklung wie in Deutschland. Die Europäische Kommission weist auf Basis ihrer noch vorläufigen Daten vom 04.04.2025 einen Emissionsrückgang von rund 5 Prozent für die stationären Anlagen und den Luftverkehr aus.
Im Vergleichszeitraum sanken auch die deutschen Gesamtemissionen. Auf Basis vorläufiger Zahlen hat das UBA am 14.03.2025 für das Jahr 2024 einen Rückgang der Gesamtemissionen von 3,4 Prozent auf 649 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente bekanntgegeben. Die Emissionsrückgänge im EU-ETS 1 fielen damit gegenüber der Gesamtentwicklung deutlich stärker aus.
Emissionen der Energieversorgung:
Die Emissionen aus der Energieversorgung sanken im Berichtsjahr 2024 um 9,5 Prozent auf etwa 171 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente und damit auf das niedrigste Niveau seit Beginn des EU-ETS 1 im Jahr 2005 – trotz des vollständigen Ausstiegs aus der Kernenergie im Jahr 2023. Hauptgründe sind der Rückgang der Stromerzeugung aus Stein- und Braunkohlekraftwerken, der wachsende Anteil erneuerbarer Energien sowie ein zunehmend negativer Stromaustauschsaldo mit anderen Ländern. Der Anteil erneuerbarer Energien am Bruttostromverbrauch stieg in Deutschland 2024 auf rund 54 Prozent.
Emissionen der Industrie:
Die Emissionen der vom EU-ETS 1 erfassten energieintensiven Industrien in Deutschland lagen mit einem leichten Plus von gut einem Prozent bei etwa 102 Millionen Tonnen CO2-Äquivalenten und damit auf dem Niveau des Vorjahres. Emissionsrückgänge in der mineralverarbeitenden Industrie, vor allem in der Zementindustrie, wurden durch Emissionssteigerungen in anderen Branchen ausgeglichen.
Zu den Emissionen der Anlagen im Industriesektor, die aufgrund der Änderung der europäischen Emissionshandelsrichtlinie (Richtlinie 2003/87/EG) ab dem 01.01.2024 emissionshandelspflichtig geworden sind, können zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Angaben gemacht werden. Aufgrund ihres voraussichtlich relativ geringen Anteils an den Emissionen im EU-ETS 1 dürften diese Anlagen die beschriebene Gesamtentwicklung jedoch nicht wesentlich beeinflussen.
Emissionen im Luftverkehr:
Die Emissionen der von Deutschland verwalteten Luftfahrzeugbetreiber stiegen im Berichtsjahr 2024 um rund 16 Prozent. Dieser Anstieg der Emissionen gegenüber dem Vorjahr ist auf die anhaltende Erholung der Luftfahrt von den Folgen der COVID-19-Pandemie zurückzuführen. Mit etwa 8,9 Millionen Tonnen CO2-Äquivalenten erreichten die Emissionen in der Luftfahrt wieder das Niveau vor der COVID-19-Pandemie im Jahr 2019.
Emissionen im Seeverkehr:
Seit 2024 ist der Seeverkehr Teil des EU-ETS 1 und durch das Inkrafttreten des neu gefassten Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes (TEHG) wurde insbesondere die Abgabeverpflichtung der Schifffahrtsunternehmen in nationales Recht umgesetzt. Damit gelten für den Seeverkehr Berichts- und Abgabeverpflichtungen mit den gleichen Fristen wie für die Anlagen- und Luftfahrzeugbetreiber im EU-ETS 1. Aufgrund der komplexen Strukturen im Seeverkehr (Registrierung, Verifizierung, Berichtsabgabe auf Schiffs- und Unternehmensebene) sowie Verzögerungen bei der Bereitstellung zentraler Software und Tools, liegen derzeit noch keine belastbaren Angaben zu den Emissionen der Deutschland zugewiesenen Schiffe und Schifffahrtsunternehmen vor.
Abgabepflicht:
Bis zum 30.09.2025 haben die Anlagen- und Luftfahrzeugbetreiber sowie die Schifffahrtsunternehmen Zeit, die erforderlichen Emissionsberechtigungen in Höhe ihrer Emissionen für das Jahr 2024 bei der DEHSt abzugeben.
Emissionshandel und Gesamtemissionen:
Nach vorläufigen Berechnungen beträgt der Anteil des EU-ETS 1 an den vom UBA erfassten und veröffentlichten deutschen Treibhausgasemissionen für das Jahr 2024 etwa 43 Prozent.
Der Seeverkehr und die Anlagen, die durch das Inkrafttreten der TEHG-Novelle 2024 emissionshandelspflichtig geworden sind, konnten hierbei aktuell noch nicht berücksichtigt werden. Die finalen Emissionen innerhalb des EU-ETS 1 werden von der DEHSt im Juli im Rahmen eines Auswertungsberichts veröffentlicht. Im Herbst dieses Jahres werden zudem die Emissionen im nationalen Emissionshandel (nEHS) für das Berichtsjahr 2024 veröffentlicht. Der nEHS umfasst alle Brennstoffemissionen außerhalb des EU-ETS 1, insbesondere im Verkehrs- und im Gebäudebereich.