Deutsche Emissionshandelsstelle

Treibhausgasquote - Fristenverlängerung für Übertragung von UER-Nachweisen

Datum 18.06.2024

Für das Verpflichtungsjahr 2023 wird die Frist für die Übertragung der UER-Nachweise auf das Entwertungskonto des UER Registers nach §4 Nummer 2 Upstream-Emissionsminderungs-Verordnung bis zum 01.07.2024 verlängert.

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