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Im Rahmen des „Fit-for-55-Paketes“ wurde auf EU-Ebene die Emissionshandelsrichtlinie (EHRL) um den EU-ETS 2 ergänzt. Auf nationaler Ebene werden die europarechtlichen Vorgaben dieser novellierten Richtlinie durch Änderungen des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes (TEHG) in nationales Recht umgesetzt. Der entsprechende Referentenentwurf des TEHG (TEHG-E) wurde am 30.07.2024 vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) veröffentlicht. Das Gesetzgebungsverfahren ist allerdings noch nicht abgeschlossen, sodass Änderungen nicht auszuschließen sind.
Der Referentenentwurf der TEHG-Novelle sieht eine abweichende Frist zur Einreichung des Überwachungsplans gegenüber den Vorgaben der EU Monitoring-Verordnung vor, um der Verzögerung im Gesetzgebungsverfahren auf nationaler Ebene gerecht zu werden:
Wir werden in den nächsten Monaten sukzessive weitere Informationen zur Teilnahme am EU-ETS 2 und den Pflichten für Verantwortliche im EU-ETS 2 auf unserer Website zur Verfügung stellen. Wir empfehlen daher, unseren Newsletter zum nationalen Emissionshandel zu abonnieren, mit dem wir künftig auch über den EU-ETS 2 informieren werden. Die Anmeldung für den Newsletter finden Sie unten.