Gemäß Nr. 6.1 der Richtlinie für Beihilfen für indirekte CO2-Kosten wird das Ende der Frist für die Beantragung der Beihilfe für indirekte CO2-Kosten für das Abrechnungsjahr 2024 auf den 30.06.2025 festgesetzt. Weitere Informationen zur Antragstellung werden wir Ihnen in den kommenden Wochen per Newsletter und hier auf den Internetseiten der DEHSt zur Verfügung stellen.
Strompreiskompensation beantragen
Frist für Anträge auf Beihilfen für indirekte CO2-Kosten (SPK)