Wir, die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt), haben am 29.05.2024 erstmals gemäß § 11 BEHG-Doppelbilanzierungsverordnung (BEDV) einen Erfahrungsbericht zu den wesentlichen Ergebnissen der Kompensation von Anlagen des Europäischen Emissionshandels 1 (EU-ETS 1) im nationalen Emissionshandel (nEHS) veröffentlicht. Der Bericht zeigt, dass es in den Abrechnungsjahren 2021 und 2022 nur in sehr geringem Umfang zu einer Doppelzählung von Emissionen und damit zu einer vorübergehenden finanziellen Doppelbelastung der Anlagenbetreiber im EU-ETS 1 gekommen ist.
Die Anträge auf Kompensation von Anlagen im EU-ETS 1 umfassten für das Abrechnungsjahr 2021 rund 0,79 Millionen Tonnen zu kompensierender CO2-Emissionen. Das sind lediglich 0,3 Prozent der abgabepflichtigen Emissionen im nEHS beziehungsweise 0,2 Prozent der Emissionen im EU-ETS 1 im Jahr 2021. Im Rahmen des Kompensationsverfahrens 2021 wurden 257 Anträge bearbeitet und finanzielle Kompensationen in Höhe von rund 19,9 Millionen Euro ausgezahlt. Für das Abrechnungsjahr 2022 fiel die zu kompensierende CO2-Emissionsmenge mit rund 1,35 Millionen Tonnen CO2 etwas größer aus, betrug aber ebenfalls lediglich 0,5 Prozent der Emissionen im nEHS beziehungsweise 0,4 Prozent der Emissionen im EU-ETS 1. Gleichzeitig stieg die Anzahl der eingegangenen Anträge auf 371 und die ausgezahlte finanzielle Kompensation auf rund 40,5 Millionen Euro.
Die Ergebnisse verdeutlichen, dass die eingeführten Mechanismen zur Vermeidung einer Doppelbelastung effektiv funktionieren.