Für das erste Jahr 2021 des nationalen Emissionshandels wurden durch die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) im Umweltbundesamt (UBA) insgesamt rund 55,4 Millionen Euro an Carbon-Leakage-Kompensation an 494 Unternehmen ausgezahlt. Im zweiten Jahr, 2022, erhielten 493 Unternehmen eine Beihilfe von rund 62,3 Millionen Euro.
Seit 2021 belegt der nationale Emissionshandel (nEHS) die Bereiche Wärme und Verkehr mit einem CO2-Preis. Die Carbon-Leakage-Kompensation soll die grenzüberschreitende Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen, die von der nationalen CO2-Bepreisung betroffen sind, gewährleisten. Insbesondere soll Carbon Leakage – das heißt die Verlagerung von CO2-Emissionen auf Standorte außerhalb des Anwendungsbereichs des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG) – verhindert werden. Details regelt die BEHG-Carbon-Leakage-Verordnung (BECV).
Antragsverfahren zur Vermeidung von Carbon-Leakage durch den nationalen Brennstoffemissionshandel für das Abrechnungsjahr 2021
Bis zum 30.06.2022 konnten Unternehmen aus bestimmten Sektoren und Teilsektoren, die gemäß Tabellen 1 und 2 der BECV-Anlage als Carbon-Leakage-gefährdet eingestuft sind, eine Beihilfe zum Ausgleich der ihnen durch den nationalen Emissionshandel im Jahr 2021 entstandenen CO2-Kosten beantragen. Nach Genehmigung der BECV durch die Europäische Kommission am 10.08.2023 und die nachfolgende Bescheidung und Auszahlung können nun die Ergebnisse dieses Antragsverfahrens (Stichtag: 21.12.2023) veröffentlicht werden.
Für 2021, das erste Abrechnungsjahr der Carbon-Leakage-Kompensation im nEHS, erhielten 494 Unternehmen insgesamt rund 55,4 Millionen Euro an Carbon-Leakage-Kompensation (CLK). Dies entspricht kompensierten Emissionen von rund 2,8 Millionen Tonnen Kohlendioxid und damit weniger als einem Prozent der nEHS-Emissionen des Jahres 2021.
Die Beihilfe teilt sich wie folgt auf die begünstigten Branchen auf:
Die Branchen setzen sich dabei gemäß der in der BECV als beihilfeberechtigt definierten Sektoren und Teilsektoren wie folgt zusammen: Größter Beihilfeempfänger ist die chemische Industrie mit einer ausgezahlten Summe von rund 16 Millionen Euro (etwa 29 Prozent der Beihilfesumme), gefolgt von der Nahrungsmittelindustrie mit rund 10 Millionen Euro (etwa 17 Prozent), der Eisen- und Stahlindustrie mit rund 9 Millionen Euro (etwa 16 Prozent), der mineralverarbeitenden Industrie mit gut 8 Millionen Euro (15 Prozent) und der Nichteisenmetallindustrie mit rund 7 Millionen Euro (etwa 13 Prozent). Die übrigen fünf Branchen, die unter anderem die Papier- und Zellstoffindustrie sowie die Textilindustrie umfassen, hatten insgesamt nur einen Anteil von zehn Prozent an der Gesamtbeihilfesumme.
Der Genehmigungstext der Europäische Kommission legt fest, dass die Bundesrepublik Deutschland zur Veröffentlichung einiger Daten von Unternehmen mit einer Beihilfehöhe von über 100.000 Euro verpflichtet ist. Mit der Veröffentlichung des Transparenzberichts zur Carbon-Leakage-Kompensation 2021 kam die DEHSt dieser Pflicht nach. Insgesamt erhielten 164 Unternehmen Beihilfen, die über dem genannten Schwellenwert lagen. Davon gehörten 144 zur Kategorie der Großunternehmen, 19 waren mittelgroße Unternehmen, während ein Unternehmen als Kleinunternehmen gilt.
Antragsverfahren zur Vermeidung von Carbon-Leakage für das Abrechnungsjahr 2022
Die Frist für das Antragsjahr 2022 endete am 30.06.2023. Insgesamt erhielten 493 Unternehmen rund 62,3 Millionen Euro an Carbon-Leakage-Kompensation. Das entspricht einer Menge von rund 2,7 Millionen Tonnen Kohlendioxid und damit knapp einem Prozent der nEHS-Emissionen des Jahres 2022. Grund für die im Vergleich zum Vorjahr höhere Gesamtbeihilfesumme ist der höhere Preis im nEHS, dieser stieg von 25 Euro im Jahr 2021 auf 30 Euro im Jahr 2022. Gleichzeitig war die kompensierte Menge an Kohlendioxid gegenüber 2021 leicht rückläufig.
Die Beihilfe teilt sich wie folgt auf die begünstigten Branchen auf:
Die chemische Industrie hat auch für das Abrechnungsjahr 2022 den größten Anteil an der Carbon-Leakage-Kompensation, sie erhielt Beihilfen in Höhe von rund 17,5 Millionen Euro (etwa 28 Prozent). Dies entspricht einem leichten Rückgang von einem Prozentpunkt im Vergleich zum Vorjahr. Die Nahrungsmittelindustrie erhielt mit rund 12 Millionen Euro CLK und einem Anteil von etwa 19 Prozent an der Gesamtbeihilfesumme die zweitgrößte Summe. Dies sind zwei Prozentpunkte mehr als im Vorjahr. Darauf folgt die mineralverarbeitende Industrie mit einer Beihilfe von etwa 10 Millionen Euro und einem Anteil von etwa 16 Prozent. Der Anteil der Gesamtbeihilfesumme, der auf diese Branche entfällt, wächst damit um einen Prozentpunkt im Vergleich zum Vorjahr. Zusätzlich veränderte sich die Reihenfolge im Vergleich zu 2021, in welchem die Eisen- und Stahlindustrie den drittgrößten Anteil an der Beihilfesumme hatte. Für 2022 erhielt die Eisen- und Stahlindustrie gut 9 Millionen Euro CLK und hatte damit einen Anteil von 15 Prozent an der Gesamtbeihilfesumme. Die Nichteisenmetallindustrie erhielt rund 8 Millionen Euro CLK für 2021. Ihr Anteil an der Gesamtbeihilfesumme 2021 beträgt zwölf Prozent. Die übrigen fünf Branchen hatten wie im Vorjahr zusammen einen Anteil von zehn Prozent an der Gesamtbeihilfesumme 2021.
Hinweis: Die genannten Branchen sind nicht identisch mit gleichnamigen Branchen zum Beispiel im Kontext der Berichterstattung zum EU-ETS 1 oder zur Strompreiskompensation. Die Branchen der Strompreiskompensation umfassen teilweise andere Sektoren, die Branchen im EU-ETS 1 aggregieren nicht Sektoren sondern Tätigkeiten nach dem Treibhausgasemissionshandelsgesetz (TEHG) oder Tätigkeiten nach der Registerverordnung (RegVO).
Auswertungsbericht: Gemäß § 26 Absatz 1 BECV ist die DEHSt dazu verpflichtet, die wesentlichen Ergebnisse der Antragsverfahren auf Carbon-Leakage-Kompensation zu veröffentlichen. Eine ausführliche Auswertung der Ergebnisse für das Antragsjahr 2021 (CLK-Bericht 2021) ist am 27.03.2024 erschienen. Die Veröffentlichung eines ausführlichen Berichts für das Antragsjahr 2022 (CLK-Bericht 2022) ist für Mitte 2024 geplant.