Am 27.12.2024 wurden die von uns, der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt) im Umweltbundesamt (UBA), bestimmte Cap-Erhöhungsmenge für 2025 im Bundesanzeiger veröffentlicht. Die Cap-Erhöhungsmenge für 2025 beträgt 350.000 t CO2. Dies entspricht den Brennstoffemissionen, für die sowohl im Europäischen Emissionshandelssystem 1 (EU-ETS 1) als auch im nationalen Emissionshandelssystem (nEHS) eine Abgabe erfolgt. Weil diese doppelt bilanzierten Emissionen dem EU-ETS 1 zugerechnet werden und nicht dem nEHS, wird das nEHS-Cap um diese Menge erweitert.
Da in der Einführungsphase (bis einschließlich 2026) die Veräußerung von nEHS-Zertifikaten der effektiven Nachfrage der Teilnehmenden am nEHS folgt, kann das festgelegte Mengenziel zunächst überschritten werden. In diesem Fall ist Deutschland nach der EU-Klimaschutzverordnung verpflichtet, das entstandene Defizit vollständig auszugleichen.