Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz: maßgeblicher Zertifikatspreis für das Jahr 2025

Datum 15.01.2025

Nach dem Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz (CO2KostAufG) müssen Brennstofflieferanten auf Rechnungen für die Lieferung von Brennstoffen oder von Wärme Informationen zu Kohlendioxidkosten in allgemeinverständlicher Form ausweisen. Dieses umfasst insbesondere den sich für den jeweiligen Zeitpunkt der Lieferung ergebenden Preisbestandteil der Kohlendioxidkosten für die gelieferten oder die zur Wärmeerzeugung eingesetzten Brennstoffmengen.

Dazu haben wir, die Deutsche Emissionshandelsstelle im Umweltbundesamt, jetzt die maßgeblichen Zertifikatepreise für das Kalenderjahr 2025 aktualisiert und veröffentlicht. Der Zertifikatepreis nach § 10 BEHG beträgt 55,00 Euro.

Im Falle von Wärmelieferungen, die zumindest anteilig dem Europäischen Emissionshandel 1 unterliegen, beträgt der Zertifikatepreis für Rechnungsstellungen im Kalenderjahr 2025 65,01 Euro.