Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz: maßgeblicher Zertifikatspreis für das Jahr 2024

Datum 19.01.2024

Nach dem Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz (CO2KostAufG) müssen Brennstofflieferanten auf Rechnungen für die Lieferung von Brennstoffen oder von Wärme Informationen zu Kohlendioxidkosten in allgemeinverständlicher Form ausweisen. Dieses umfasst insbesondere den sich für den jeweiligen Zeitpunkt der Lieferung ergebenden Preisbestandteil der Kohlendioxidkosten für die gelieferten oder die zur Wärmeerzeugung eingesetzten Brennstoffmengen.

Dazu haben wir, die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) im Umweltbundesamt, jetzt die maßgeblichen Zertifikatepreise für das Kalenderjahr 2024 aktualisiert und veröffentlicht. Dieser beträgt 45,00 Euro.

Im Falle von Wärmelieferungen, die zumindest anteilig dem Europäischen Emissionshandel (EU-ETS 1) unterliegen, beträgt dieser 83,68 Euro.