Deutsche Emissionshandelsstelle

BEHG-Härtefallkompensation: Bereitstellung Antragsformulare sowie Leitfaden und Hinweise zur elektronischen Kommunikation 

Datum 24.08.2023

Am 27.07.2023 haben wir über das Inkrafttreten der Billigkeitsrichtlinie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) für die „BEHG-Härtefallkompensation“ vom 17. Juli 2023 (BAnz AT 26.07.2023 B1) informiert (siehe Newsmeldung vom 27.07.2023). Ab sofort stehen Ihnen auf unserer Themenseite „Härtefälle“ nähere Informationen zum Antragsverfahren und insbesondere ein Leitfaden sowie Antragsformulare zur Verfügung. Wir weisen darauf hin, dass die Antragsfrist für die Abrechnungsjahre 2021 und 2022 am 31.10.2023 endet.

Bitte beachten Sie, dass Anträge auf BEHG-Härtefallkompensation über die Virtuelle Poststelle (VPS) mit einer qualifizierten elektronischen Signatur eingereicht werden müssen. Eine entsprechende Allgemeinverfügung des Umweltbundesamtes vom 27.07.2023 wurde am 10.08.2023 im Amtlichen Teil des Bundesanzeigers bekanntgegeben (BAnz AT 10.08.2023 B7). Für nähere Informationen besuchen Sie bitte unsere Themenseiten „Härtefälle“ sowie „Elektronische Kommunikation“.

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