Wir führen gemäß § 26 Absatz 2 BEHG-Carbon-Leakage-Verordnung (BECV) seit 2022 jährlich eine Konsultation als Baustein zur Evaluierung der BECV durch.
Ziel der Konsultation ist es, die Auswirkungen der CO2-Bepreisung durch den nationalen Brennstoffemissionshandel und der Carbon-Leakage-Kompensation gemäß BECV auf die Wettbewerbssituation der in Deutschland ansässigen Unternehmen zu ermitteln. Die Konsultation richtet sich an Interessensverbände, die für betroffene (Teil‑)Sektoren tätig sind, an Sozialpartner sowie an Carbon-Leakage-Experten*Expertinnen.
Das Konsultationsverfahren 2024 umfasste zum einen eine Online-Befragung und zum anderen die Diskussion der Ergebnisse auf einem Experten-Forum. Der Abschlussbericht fasst die Ergebnisse beider Teilprozesse zusammen.
Zentrale Themen waren wie auch schon im letzten Jahr die Wirkung des CO2-Preises und der Carbon-Leakage-Kompensation, die konkrete Ausgestaltung der Beihilfe, der ökologischen Gegenleistungen sowie der Erleichterungen für Unternehmen mit einem geringen Gesamtenergieverbrauch. Hinzu kamen Erfahrungen mit dem Verfahren zur Beantragung der Carbon-Leakage-Kompensation für das Abrechnungsjahr 2022.
Das Forum Ökologisch-Soziale Marktwirtschaft (FÖS) unterstützte die DEHSt erneut bei der Durchführung des Konsultationsverfahrens.
Ab sofort ist der Abschlussbericht des Konsultationsverfahrens gemäß § 26 Absatz 2 BECV auf der Seite des Umweltbundesamts abrufbar. Er ist Teil des jährlichen Berichts zur BECV, den die Bundesregierung dem Bundestag jedes Jahr zum 30.09. vorlegen soll. So wurde er auch in diesem Jahr erstveröffentlicht.