Deutsche Emissionshandelsstelle

Auswertungs- und Transparenzbericht zur Carbon-Leakage-Kompensation für das Jahr 2022 veröffentlicht

Datum 02.07.2024

Im zweiten Abrechnungsjahr der Carbon-Leakage-Kompensation (CLK) wurden gemäß BEHG-Carbon-Leakage-Verordnung (BECV) die Anträge von insgesamt 493 Unternehmen von uns, der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt), positiv beschieden. Die gesamte Beihilfehöhe betrug für das Jahr 2022 rund 62,3 Millionen Euro. Dieser liegen kompensierte Emissionen in Höhe von rund 2,6 Millionen Tonnen Kohlendioxid (CO2) zugrunde.

Wir sind dazu verpflichtet, die wesentlichen Ergebnisse der Antragsverfahren auf Carbon-Leakage-Kompensation zu veröffentlichen (§ 26 Absatz 1 BECV). Eine Auswertung der Ergebnisse für das Abrechnungsjahr 2021 (CLK-Bericht 2021) ist am 27.03.2024 erschienen.

Nach der Genehmigung der BECV durch die Europäische Kommission (10.08.2023 - SA.63191 (2023/N)) sind wir darüber hinaus verpflichtet, alle Unternehmen zu benennen, die eine Beihilfe von mehr als 100.000 Euro erhalten haben. Eine entsprechende Auflistung inklusive relevanter Unternehmensdaten sowie der Beihilfehöhe findet sich im Transparenzbericht zur Carbon-Leakage-Kompensation 2022. Zu den insgesamt 188 Unternehmen zählten 160 Großunternehmen, 27 mittelgroße Unternehmen und ein Kleinunternehmen.

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