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Die Frist zum 31.01.2024 erstmalig einen CBAM-Bericht abzugeben, konnte von einer großen Mehrheit der Unternehmen unter anderem aufgrund später Bereitstellung der Software und technischer Probleme nicht gehalten werden. Die Europäische Kommission als Betreiberin des so genannten CBAM-Portals ist sich dieser Schwierigkeit bewusst und arbeitet an einer Lösung. Seit dem 01.02.2024 gibt es im CBAM-Portal eine Schaltfläche „Request delayed submission“, mit der berichtspflichtige Unternehmen eine verspätete Einreichung beantragen können. Danach haben berichtspflichtige Anmelder 30 Tage Zeit, um ihren CBAM-Bericht nachzureichen. Weitere Informationen hierzu finden Sie auf der Website und den FAQs der Kommission.