Die Europäische Kommission hat ein neues Guidance Dokument zum Antrag auf verspätete Einreichung des CBAM-Berichts (Request Delayed Submission) veröffentlicht. Sie finden es auf der Website der Kommission unter "Where to report". Es richtet sich an berichtspflichtige Anmelder und beinhaltet eine Beschreibung, wann und wie eine Fristverlängerung zur Abgabe des ersten CBAM-Berichts für das vierte Quartal 2023 beantragt werden kann. Das ursprüngliche Fristende war der 31.01.2024.
Die Europäische Kommission hat zudem ihr Dokument mit FAQ insbesondere um Fragen zur Fristverlängerung erweitert.