Deutsche Emissionshandelsstelle

Fristende für CBAM-Bericht Q2/2024

Datum 29.07.2024

Am 31.07.2024 endet die Frist zur Einreichung Ihres CBAM-Berichts für das zweite Quartal 2024. Denken Sie bitte daran, Ihren Bericht bis zum 31.07.2024 im Übergangsregister der Europäischen Kommission einzureichen. Wir weisen darauf hin, dass CBAM-Berichte ausschließlich im Übergangsregister der Europäischen Kommission eingereicht werden können. Die Einreichung der Berichte bei der DEHSt ist weder frist- noch formwahrend.

Aktualisierte FAQ der Europäischen Kommission

Außerdem möchten wir darauf hinweisen, dass die Europäische Kommission am 19.7.2024 ihre FAQ zum Thema CBAM aktualisiert hat. Sie finden die FAQ auf der Website der Europäischen Kommission.

Informationen zum Erstellen des CBAM-Berichts

CBAM-FAQ auf der Website der Europäischen Kommission

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