Hinweis Cookies
Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Lesen Sie auch unsere weiteren Informationen zum Datenschutz.
Am 31.07.2024 endet die Frist zur Einreichung Ihres CBAM-Berichts für das zweite Quartal 2024. Denken Sie bitte daran, Ihren Bericht bis zum 31.07.2024 im Übergangsregister der Europäischen Kommission einzureichen. Wir weisen darauf hin, dass CBAM-Berichte ausschließlich im Übergangsregister der Europäischen Kommission eingereicht werden können. Die Einreichung der Berichte bei der DEHSt ist weder frist- noch formwahrend.
Außerdem möchten wir darauf hinweisen, dass die Europäische Kommission am 19.7.2024 ihre FAQ zum Thema CBAM aktualisiert hat. Sie finden die FAQ auf der Website der Europäischen Kommission.