Das CBAM-Übergangsregister, in dem berichtspflichtige CBAM-Anmelder im Übergangszeitraum (01.10.2023 bis 31.12.2025) quartalsweise einen CBAM-Bericht abgeben müssen, wird am 30.11.2024 aktualisiert (Version 1.3.1.3).
Bei dieser Aktualisierung passt die Europäische Kommission auch das Benutzerhandbuch, sowie Hilfsdateien für die Berichtsabgabe an. Hier ein Überblick über die Neuerungen.
Aktualisierte Hilfsdokumente
Am 30.11. finden Sie auf der CBAM-Website der Kommission (unter „Where to report“) aktualisierte Dokumente, die Sie bei der Berichtsabgabe im CBAM-Übergangsregister unterstützen.
Es werden das Benutzerhandbuch (user manual) für das CBAM-Übergangregister, sowie dazugehörige Hilfsdateien aktualisiert. Außerdem wird das Hilfsdokument zum Antrag auf verspätete Einreichung des CBAM-Berichts erneuert. Informationen dazu, wie Sie eine Fristverlängerung beantragen, finden Sie in unseren FAQ zu CBAM.
Am 30.11. aktualisierte Dateien auf einen Blick:
- Benutzerhandbuch zum Übergangsregister (Transitional CBAM Registry user manual for Declarants)
- Hilfsdateien zur Berichtsabgabe:
- CBAM Quarterly Report structure XSD and “stypes.xsd” (ZIP format)
- CBAM Quarterly Report sample file for representatives
- CBAM Quarterly Report sample file for importers
- CBAM Quarterly Report structure (XLS format)
- Hilfsdokument zur Beantragung der verspäteten Einreichung des CBAM-Berichts (Guidance for declarants - “Request Delayed Submission”)
Die Dokumente sind vorerst nur auf Englisch verfügbar. Da sie jedoch den aktuellen Stand des Übergangsregisters und seiner Bedienung darstellen, empfehlen wir, sie zu verwenden.
Zu den Dokumenten
Übergangsregister und CBAM-Portal für Unternehmer
Anpassungen im Übergangsregister
Gleichzeitig bringt die Aktualisierung verschiedene neue Funktionen zur Verbesserung der Benutzerfreundlichkeit und Effizienz des Portals.
Das sind die wichtigsten Änderungen:
- Session Timeout: Benutzer werden nach 30 Minuten Inaktivität automatisch abgemeldet. Ein Timer in der Informationsleiste (links) zeigt Ihnen die verbleibende Zeit an. Bevor Sie abgemeldet werden, wird eine Warnung angezeigt und Sie können die Sitzung verlängern.
- Warnmeldungen: Es erscheinen Hinweise für CBAM-Anmelder, wenn ein Betreiber, eine Anlage oder eine Produktionsmethode nicht definiert sind.
- E-Mail-Benachrichtigungen: Wenn die NCA eine Anfrage an einen Deklaranten gesendet hat, erhält dieser eine E-Mail-Benachrichtigung. Die Details der Anfrage können Sie im System einsehen.
- Unterstützende Dokumente: Bei unterstützenden Dokumenten, die Sie zum Beispiel hochladen müssen, wenn Sie keine tatsächlichen Emissionsdaten angeben können, ist die Angabe eines „Aktenzeichens“ künftig optional.
- Bereits entrichteter CO2-Preis: Das Feld „Weitere Informationen“ ist nun optional.
- Meldung bei Warenmassen: Eine Warnmeldung erscheint, wenn die Nettomasse einer Ware über 500.000 Tonnen liegt.
- Anleitung bei fehlenden tatsächlichen Daten: Wenn Sie im Feld „Art der Bestimmung“ die Option „Actual data not available“ gewählt haben, erscheint eine Meldung im Reiter Emissionen mit weiteren Anweisungen.
- Pflichtfelder: Die Felder „Stadt“ und „Postleitzahl“ sind nun obligatorisch, wenn eine Anlage angelegt wird. Die Postleitzahl des Betreibers ist ebenfalls ein Pflichtfeld, wenn ein Betreiber angelegt wird.