Es gab eine Änderung der Kombinierten Nomenklatur (KN-Codes), die sich auf den Bericht für das vierte Quartal 2024 auswirken kann.
Betroffen ist der Düngemittelsektor. Mit Wirkung ab 01.01.2025 wurde der KN-Code 31021010 durch drei neue KN-Codes ausgetauscht und damit ausdifferenziert. Für den CBAM-Bericht Q4/2024 müssen Sie noch den alten KN-Code verwenden. Aufgrund einer laufenden Synchronisation zwischen den EU-Datenbanken kann es (vorübergehend) dazu kommen, dass der alte KN-Code bei der Einreichung der vierteljährlichen CBAM-Berichte für Q4/2024 nicht verwendet werden kann. Die Kommission arbeitet an der Behebung des Problems und empfiehlt in der Zwischenzeit folgendes Vorgehen:
- Wenn Sie als berichtspflichtiger Anmelder den KN-Code 310210 10 für Q4/2024 benutzen wollen, nutzen Sie stattdessen bitte den fortgeführten KN-Code 310210 90 (Harnstoff, anderer) anstelle der neuen Codes (310210 12, 310210 15, 310210 19);
- Berichtspflichtige Anmelder, die den KN-Code 310210 90 als Übergangslösung nutzen, werden gebeten, die Änderungsfunktion im Übergangsregister zu nutzen, um innerhalb der 30-tägigen Änderungsfrist nach der ersten Einreichung (bis zum 28.02.2025) den alten und für Q4/2024 korrekten KN-Code 31021010 anzuwenden.“