Bekanntmachung der Billigkeitsrichtlinie zur BEHG-Härtefallkompensation

Datum 27.07.2023

Durch die Einführung des Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) können für betroffene Unternehmen unzumutbare finanzielle Härten entstehen. Die entsprechende Richtlinie über die Gewährung von Billigkeitsleistungen zur Kompensation solcher unzumutbaren Härten ist seit dem 27.07.2023 in Kraft. Die „BEHG-Härtefallkompensation“ vom 17. Juli 2023 wurde am 26.07.2023 im elektronischen Bundesanzeiger bekanntgegeben (BAnz AT 26.07.2023 B1).

Zum Verfahren und über die Veröffentlichung der vorgeschriebenen Antragsdokumente sowie des begleitenden Leitfadens informieren wir in Kürze auf unserer Website.