Nationaler Emissionshandel: Vollzugsvorbereitungen - erste Verordnungen in Kraft, erster Leitfaden online (02/2021)
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit Jahresbeginn startete in Deutschland das nationale Emissionshandelssystem (nEHS), mit dem die -Bepreisung eingeführt wird, insbesondere für die Sektoren Wärme und Verkehr. Das Prinzip ist einfach: Für jede Tonne , die bei einer Verbrennung der Brennstoffe freigesetzt werden kann, muss ein Emissionszertifikat abgegeben werden. Die sogenannten Verantwortlichen nach dem Brennstoffemissionshandel (BEHG) übernehmen eine Reihe von Verpflichtungen:
- Sie müssen bis zum 31.07. jeden Jahres einen Emissionsbericht erstellen, der die von ihnen in Verkehr gebrachten Brennstoffe und die sich daraus ergebenden Emissionsmengen des Vorjahres enthält. Erstmalig geschieht dies bis zum 31.07.2022 für die des Jahres 2021.
- Schließlich sind die BEHG-Verantwortlichen bis zum 30.09. jeden Jahres - erstmalig bis zum 30.09.2022 - zur Abgabe von Zertifikaten im nationalen Emissionshandelsregister verpflichtet, die der Menge der von ihnen berichteten Brennstoffemissionen entspricht.
Die entsprechenden Vorbereitungen für den Vollzug des neuen Systems sind in vollem Gange. Der gesetzliche Rahmen wurde durch erste Verordnungen genauer definiert. Zudem stellen wir auf unserer Internetseite erste Hilfen und Hinweise für die BEHG-Verantwortlichen bereit, die wir Ihnen gerne im Folgenden erläutern.
Verordnungen EBeV 2022 und BEHV in Kraft
Ende Dezember 2020 sind erste Verordnungen in Kraft getreten, die Details des nEHS-Vollzuges regeln. Die Emissionsberichterstattungsverordnung 2022 (EBeV 2022) umfasst vor allem Vorgaben für die Überwachung, Ermittlung und Berichterstattung über Brennstoffemissionen, während die Brennstoffemissionshandelsverordnung (BEHV) vor allem Einzelheiten zum nationalen Emissionshandelsregister sowie zum Verkauf von Emissionszertifikaten regelt.
Leitfaden zu Anwendungsbereich, Überwachung und Berichterstattung 2021 und 2022
Ein wichtiger Baustein des nEHS ist die Überwachung und Ermittlung der Emissionen aus Brennstoffen sowie die jährliche Emissionsberichterstattung. Sie bilden die Grundlage für die Abgabe der Emissionszertifikate für das entsprechende Kalenderjahr. Unser neu erschienener Leitfaden richtet sich an die Inverkehrbringer von Brennstoffen. Er beschreibt den für die Startphase des BEHG in 2021 und 2022 geltenden Anwendungsbereich, erläutert die Regelungen in der EBeV 2022 und gibt detaillierte Hinweise zum Vollzug des nEHS. Sie finden den Leitfaden hier.
Die Inhalte des Leitfadens werden in der ersten Jahreshälfte 2022 ergänzt, um Details zur Dateneingabe und zu Funktionalitäten der IT-Anwendung für die Emissionsberichterstattung zu beschreiben. Darüber hinaus werden wir den Leitfaden nach Inkrafttreten der rechtlichen Grundlagen für die vollständige Überwachung ab 2023 entsprechend erweitern.
Nationales sowie Erwerb und Veräußerung von Zertifikaten
Der Start des nationalen Emissionshandelsregisters ist für das zweite Quartal 2021 geplant. Der oben genannte Leitfaden hat zwar den Schwerpunkt auf den Themen Anwendungsbereich, Überwachung und Berichterstattung, er beinhaltet aber ebenfalls erste Hinweise zur Kontoeröffnung und zu Transaktionen im nationalen Emissionshandelsregister. Wir werden zudem in den kommenden Wochen und Monaten sukzessive weitere Informationen zum nationalen Emissionshandelsregister auf unserer Internetseite bereit stellen.
Der Verkauf von Zertifikaten im Rahmen des nEHS wird in der zweiten Jahreshälfte 2021 starten. Nähere Informationen finden Sie dazu rechtzeitig ebenfalls auf unserer Internetseite.
Elektronische Kommunikation
Die elektronische Kommunikation ist gemäß § 17 BEHG verbindlich. Die konkreten Vorgaben hierzu werden wir im Bundesanzeiger bekannt machen und darüber auch auf unserer Internetseite informieren.
Für die vertrauliche und rechtsverbindliche elektronische Kommunikation haben wir eine Virtuelle Poststelle (VPS) eingerichtet, über die uns alle Datenmitteilungen zugestellt werden. Sie bietet unseren Kommunikationspartnern die Möglichkeit einer sicheren und rechtsverbindlichen Kommunikation über das Internet.
Zusätzlich planen wir zur Übermittlung der Anträge auf Einrichtung eines Kontos im nEHS eine Authentifizierung über den sogenannten Identifizierungsdienst mit einem Unternehmenskonto umzusetzen. Sofern für die Beantragung dieses Kontos im nEHS-Register die Authentifizierung über genutzt wird, ist für BEHG-Verantwortliche die Qualifizierte Elektronische Signatur (QES) und die Einrichtung eines VPS-Postfachs notwendig und wird erstmals für die Übermittlung des Emissionsbericht im Jahr 2022 erforderlich.
Updates und weitere Informationen zum Vollzug des nEHS
Schauen Sie gerne regelmäßig auf unserer Seite vorbei. Sie finden hier alle aktuellen und wichtigen Hinweise zum Vollzug des nationales Emissionshandels.
Wir werden Sie außerdem regelmäßig über unseren Newsletter informieren.
Weitere Auskünfte
Aufgrund der aktuellen coronabedingten Restriktionen ist der Kundenservice bis auf Weiteres telefonisch nur eingeschränkt erreichbar. Bitte schicken Sie Ihre Anfragen daher möglichst per E-Mail an E-Mail: nationaler-emissionshandel@dehst.de.
Wir werden sie schnellstmöglich bearbeiten.
Vielen Dank für Ihr Verständnis und bleiben Sie gesund!
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Dr. Jürgen Landgrebe
Fachbereichsleiter V ", Energie, Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt)" im Umweltbundesamt
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