Emissionshandel: Genehmigungen von Überwachungsplänen der 4. Handelsperiode und Überwachung von Emissionen ab dem 01.01.2021 (29/2020)
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit diesem Mailing möchten wir Ihnen Hinweise zum aktuellen Stand der Bearbeitung bei der Genehmigung von Überwachungsplänen für die 4. Handelsperiode sowie zur Emissionsüberwachung ab dem 01.01.2021 geben.
Wann ist mit dem Erhalt einer Genehmigung für die Überwachungspläne der 4. Handelsperiode zu rechnen?
Als Betreiber einer emissionshandelspflichtigen stationären Anlage haben Sie uns zum 31.07.2020 einen Überwachungsplan für die Emissionsermittlung und Berichterstattung für die 4. Handelsperiode eingereicht. Mit einer Genehmigung ist ab Februar 2021 zu rechnen, da sich auf Seiten der DEHSt pandemiebedingte Bearbeitungsrückstände auf die Genehmigung der Überwachungspläne für die 4. Handelsperiode auswirken. Wir bitten hierfür um Ihr Verständnis.
Auf welcher Grundlage sind die Emissionen ab dem 01.01.2021 bis zum Erhalt der Genehmigung zu überwachen?
Ab dem 01.01.2021 bis zum Erhalt der Genehmigung dürfen Sie die Emissionen Ihrer Anlage vorläufig auf Grundlage des zum 31.07.2020 eingereichten Überwachungsplans für die 4. Handelsperiode und gegebenenfalls zugehöriger Nachlieferungen überwachen.
Überwachungspläne bzw. Überwachungsmethoden, die ohne weitere Nachlieferungen genehmigungsfähig sind, wird die DEHSt rückwirkend zum 01.01.2021 genehmigen.
Sofern ein Überwachungsplan beziehungsweise eine Überwachungsmethode nicht von Anfang an genehmigungsfähig ist, verpflichtet die DEHSt den Anlagenbetreiber rückwirkend für die Zeit ab 01.01.2021 bis zum Erhalt der Genehmigung zu einer alternativen, genehmigungsfähigen Überwachungsmethode im Rahmen des technisch Möglichen.
Weitere Auskünfte
Aufgrund der aktuellen coronabedingten Restriktionen ist der Kundenservice bis auf Weiteres telefonisch nur eingeschränkt erreichbar. Bitte schicken Sie Ihre Anfragen daher möglichst per E-Mail an E-Mail: emissionshandel@dehst.de.
Wir werden sie schnellstmöglich bearbeiten.
Vielen Dank für Ihr Verständnis und bleiben Sie gesund!
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Dr. Jürgen Landgrebe
Fachbereichsleiter V "Klimaschutz, Energie, Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt)" im Umweltbundesamt
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