Emissionshandel: FMS für den Zuteilungsdatenbericht bereitgestellt und Einreichung der Zuteilungsdatenberichte im Jahr 2021 (28/2020)
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir informieren Sie heute über unsere FMS-Software mit Hilfestellungen sowie die Fristen zur Einreichung des Zuteilungsdatenberichts und zu den wesentlichen Änderungen im Methodenplan, einschließlich der Ausgabe der Emissionsberechtigungen 2021.
Auf unserer Internetseite steht die FMS-Anwendung zur Erstellung des Zuteilungsdatenberichts (ZDB) zur Verfügung. Darüber hinaus finden Sie dort die folgenden Hilfestellungen:
- Excel-Tools für spezielle Zuteilungselemente mit Produkt-Emissionswert
- Excel-Tool zur Aufteilung von Stoffströmen auf Zuteilungselemente
- FMS-Handbuch für den Zuteilungsdatenbericht
Zusätzlich haben wir Teil 5 des Leitfadens Zuteilung 2021-2030 aktualisiert. Neben redaktionellen Änderungen haben wir zum Thema "Liste aller Anlagen, die dem Konzern bzw. der Unternehmensgruppe zuzuordnen sind" eine Klarstellung in Kapitel 8.3.1 ergänzt: Sofern mehr als zehn Anlagen diesen Kriterien entsprechen, können Sie nur eine Auswahl von mindestens zehn Anlagen angeben.
Die gesetzliche Frist zur Einreichung der ersten Zuteilungsdatenberichte für die 4. Handelsperiode ist der 31.03.2021 (vgl. Artikel 3 EU-Anpassungsverordnung, Durchführungsverordnung (EU) 2019/1842). Das Zuteilungsverfahren für Bestandsanlagen der 4. Handelsperiode im Zuteilungszeitraum 2021-2025 wird derzeit noch intensiv auf europäischer und nationaler Ebene vorbereitet. Deshalb können Sie in Deutschland die Zuteilungsdatenberichte 2019 und 2020 ausnahmsweise und bei Bedarf spätestens zum 30.06.2021 einreichen, ohne dass dies negative Folgen für Sie nach sich zieht. Die Prüfung der Zuteilungsdatenberichte werden wir nach diesem Zeitpunkt starten.
Infolge des vorgenannten verlängerten Zeitraums zur Einreichung der Zuteilungsdatenberichte weisen wir darauf hin, dass die in den aktuellen Genehmigungsbescheiden zu den Methodenplänen unter den rechtlichen Hinweisen genannte Frist zur Mitteilung wesentlicher Änderungen am Methodenplan im Sinne von Art. 9 Abs. 5 EU-ZuVO ebenso ausnahmsweise bis zum 30.06.2021 verlängert wird.
Die Ausgabe von Emissionsberechtigungen für das Jahr 2021 kann entsprechend der aktuellen Planung der Europäischen Kommission voraussichtlich erst im Sommer 2021 erfolgen.
Weitere Auskünfte
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Wir werden sie schnellstmöglich bearbeiten.
Vielen Dank für Ihr Verständnis und bleiben Sie gesund!
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Dr. Jürgen Landgrebe
Fachbereichsleiter V "Klimaschutz, Energie, Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt)" im Umweltbundesamt
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