Emissionshandel: Hinweise zur kostenlosen Zuteilung am Übergang von der 3. zur 4. Handelsperiode (18/2020)

Sehr geehrte Damen und Herren,

die 3. Handelsperiode des Europäischen Emissionshandels endet am 31.12.2020 und die 4. Handelsperiode beginnt am 01.01.2021. Bezüglich der Regelungen für die kostenlose Zuteilung bitten wir um Beachtung der folgenden Hinweise:

I. Zur kostenlosen Zuteilung für die 3. Handelsperiode:

  • Die Pflicht zur Einsendung einer Mitteilung zum Betrieb gemäß Zuteilungsverordnung (ZuV) 2020 für das Berichtsjahr 2020 zum 31.01.2021 entfällt. Denn die in dieser Mitteilung eingereichten Informationen über die Aktivitätsrate haben keine Auswirkung mehr auf die Zuteilung der 3. Handelsperiode.
  • Die Pflicht zur Überwachung von Kapazitätsänderungen und zur unverzüglichen Mitteilung von wesentlichen Kapazitätsverringerungen gemäß Zuteilungsverordnung 2020 mit Aufnahme des Betriebs in 2020 entfällt seit dem 01.01.2020, weil sich aus solchen Kapazitätsänderungen keine mindernde Auswirkung auf die Zuteilung der 3. Handelsperiode mehr ergeben kann.
  • Bitte teilen Sie uns weiterhin eine Stilllegung bzw. einen Wegfall der EH-Pflicht unverzüglich in der FMS-Anwendung Betriebseinstellung mit.
  • Gemäß § 16 ZuV 2020 sind Anträge auf kostenlose Zuteilung bei wesentlichen Kapazitätserweiterungen bzw. Neuanlagen innerhalb eines Jahres nach Aufnahme des geänderten Betriebs zu stellen. Maßgeblich ist die Jahresfrist nach Aufnahme des geänderten Betriebs, nicht das Ende der dritten Handelsperiode mit Ablauf des Jahres 2020, so dass bei Aufnahme des Betriebs im Jahr 2020 eine Antragstellung im Jahr 2021 möglich ist. Wir empfehlen jedoch, die Jahresfrist nicht auszuschöpfen, sondern den Zuteilungsantrag zügig nach Ende des Zeitraums der Kapazitätsbestimmung (6 Kalendermonate bzw. 90 Tage) einzureichen. Bitte teilen Sie uns zum 31.12.2020 formlos mit, falls Sie für Ihre Anlage derzeit noch einen Zuteilungsantrag für eine Kapazitätserweiterung bzw. für eine Neuanlage für die 3. Handelsperiode prüfen bzw. vorbereiten.

II. Zur kostenlosen Zuteilung für die 4. Handelsperiode:

  • Zum 31.03.2021 sind erstmals Zuteilungsdatenberichte für die Berichtsjahre 2019 und 2020 einzureichen. Für diese Zuteilungsdatenberichte werden wir eine eigenständige FMS-Anwendung zur Verfügung stellen. Anders als Mitteilungen zum Betrieb der 3. Handelsperiode werden Zuteilungsdatenberichte zu verifizieren sein.
  • Weitere Informationen zu den Zuteilungsdatenberichten erhalten Sie auf unserer Informationsveranstaltung "Jährlicher Zuteilungsdatenbericht für die vierte Handelsperiode" am 02.11.2020, die voraussichtlich virtuell durchgeführt wird.

Weitere Auskünfte

Richten Sie bitte Ihre sonstigen Fragen rund um den Emissionshandel möglichst per E-Mail an E-Mail: emissionshandel@dehst.de. Für telefonische Rückfragen stehen wir Ihnen gern unter der Service-Telefonnummer 030-8903 5050 montags bis freitags von 10:00 Uhr bis 15:00 Uhr zur Verfügung. Außerdem können Sie im Internet alle bisherigen Mailings der DEHSt nachlesen. Sie finden sie unter www.dehst.de/Mailings.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

Dr. Jürgen Landgrebe
Leiter der Deutschen Emissionshandelsstelle im Umweltbundesamt

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