Emissionshandel: Mitteilung zum Betrieb für 2019 (02/2020)

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte denken Sie daran, dass die jährliche nach § 22 der Zuteilungsverordnung 2020 ansteht. Für das Berichtsjahr 2019 muss Ihre Mitteilung zum Betrieb bis zum 31.01.2020 bei der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt) im Umweltbundesamt vorliegen. Eine separate Verifizierung der Mitteilung zum Betrieb ist nicht erforderlich. Die bekannte Software im (FMS) erreichen Sie über unsere Internetseite

Zur Abgabe der Mitteilung zum Betrieb sind alle verpflichtet, die eine kostenlose Zuteilung erhalten, auch wenn die Betreiber nach dem Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz als Kleinemittenten von der Abgabepflicht von Emissionsberechtigungen befreit sind.

Bitte beachten Sie, dass Sie im FMS eine ZIP-Datei erstellen und bei der DEHSt über die Virtuelle Poststelle (VPS) einreichen. Ferner übermitteln Sie bitte keine getrennt erstellten PDF- und XML-Dateien, weil in diesem Fall die Übereinstimmung der Inhalte der Dateien nicht sichergestellt werden kann. Die ZIP-Datei ist die maßgebliche Datei, welche die Prüfstelle bei der Verifizierung des Emissionsberichts 2019 prüfen wird.

Wir weisen darauf hin, dass Verstöße gegen die Mitteilungspflichten Ordnungswidrigkeiten darstellen können. Diese können mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro geahndet werden (§ 31 Absatz 2 Nummern 2 und 3 ZuV 2020, § 32 Absatz 3 Nummer 6 Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz).

Weitere Auskünfte

Richten Sie bitte Ihre sonstigen Fragen rund um den Emissionshandel möglichst per E-Mail an E-Mail: emissionshandel@dehst.de. Für telefonische Rückfragen stehen wir Ihnen gern unter der Service-Telefonnummer 030-8903 5050, montags bis donnerstags von 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr und freitags von 08:00 Uhr bis 14:00 Uhr, zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

Gladys Takramah
Fachgebietsleiterin Kommunikation, Kundenservice, Veranstaltungsmanagement
in der Deutschen Emissionshandelsstelle im Umweltbundesamt