Emissionshandel: Antragsfristende für die Zuteilung im Zuteilungszeitraum 2021-2025 der 4. Handelsperiode (08/2019)

...Sehr geehrte Damen und Herren,

die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) im Umweltbundesamt gibt im Bundesanzeiger vom 14.03.2019 das Ende der Antragsfrist für das Zuteilungsverfahren im Zuteilungszeitraum 2021 bis 2025 bekannt. Weitere Inhalte der Bekanntmachung betreffen die formwirksame Einreichung von einzureichenden Dokumenten nur in elektronischer Form, die Verwendung von elektronischen Formularvorlagen sowie die Nutzung der Virtuellen Poststelle (VPS). Einzelheiten hierzu entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung, BAnz AT 14.03.2019 B8.

Anträge auf Zuteilung von kostenlosen Berechtigungen können demnach bis zum 29.06.2019 gestellt werden. Dies ist das letztmögliche Ende der Einreichungsfrist gemäß der zugrundeliegenden... (EU) 2019/331 der Europäischen Kommission (Artikel 4 Ziffer 1). Bitte beachten Sie, dass bei verspätetem Antrag kein Anspruch auf Zuteilung kostenloser Berechtigungen für diesen Zuteilungszeitraum besteht.

Wir werden Sie über das weitere Verfahren und seine Entwicklungen wie gewohnt fortlaufend informieren. Dies betrifft die Bereitstellung Ihnen bekannter Hilfestellungen zum Zuteilungsverfahren wie weitere Leitfäden und ebenso die Bereitstellung der FMS-Software zur Antragstellung.

Mit unserem Leitfaden Teil 1 haben wir Ihnen bereits erste Hinweise für Ihre zielgerichtete Vorbereitung gegeben. Damit können Sie sich schon jetzt mit den Anforderungen für die kommende vertraut machen.

Weitere Auskünfte

Richten Sie bitte Ihre sonstigen Fragen rund um den Emissionshandel möglichst per E-Mail an E-Mail: emissionshandel@dehst.de. Für telefonische Rückfragen stehen wir Ihnen gern unter der Service-Telefonnummer 030-8903 5050, montags bis donnerstags von 09:00 Uhr bis 16:00 Uhr und freitags von 09:00 Uhr bis 14:00 Uhr, zur Verfügung. Außerdem können Sie im Internet alle bisherigen Mailings der DEHSt nachlesen. Sie finden sie unter www.dehst.de/Mailings.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

Dr. Michael Angrick
Leiter der Deutschen Emissionshandelsstelle im Umweltbundesamt