Deutsche Emissionshandelsstelle

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Übersicht

Emissionshandel: DEHSt-Leitfaden Teil 1 zum Zuteilungsverfahren 2021-2030 (05/2019)

Sehr geehrte Damen und Herren,

im Anschluss an die laufende dritte Handelsperiode beginnt am 01.01.2021 die vierte Handelsperiode (2021-2030) des europäischen Emissionshandels.

Die Basis für die Umsetzung des europäischen Emissionshandels in der Handelsperiode 2021-2030 bildet die Richtlinie (EU) 2018/410 des Europäischen Rates vom 14.03.2018 zur Änderung der Richtlinie 2003/87/EG (EHRL). Mit der unmittelbar geltenden Delegierten Verordnung zur Harmonisierung der kostenlosen Zuteilung von Emissionszertifikaten (EU-ZuVO) werden die europaweit gültigen Zuteilungsregeln für die vierte Handelsperiode konkretisiert. Sofern das Europäische Parlament und der Europäische Rat in der laufenden Überprüfungsphase keine Einwände erheben, wird die EU-ZuVO voraussichtlich im Februar 2019 in Kraft treten.

In Deutschland wird die oben genannte EHRL zudem durch das (novellierte) Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz (TEHG) umgesetzt. Das TEHG ist am 25.01.2019 in Kraft getreten (Gesetz zur Anpassung der Rechtsgrundlagen für die Fortentwicklung des Europäischen Emissionshandels vom 18.01.2019, BGBl. I S. 37). Konkretisierende deutsche Regelungen zum TEHG und zu den Zuteilungsregeln wird die Emissionshandelsverordnung 2030 (EHV 2030) enthalten, die sich derzeit innerhalb der Bundesregierung in der Abstimmung befindet.

Zu den fachlichen und rechtlichen Regelungen und Verfahren stellt die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) im Umweltbundesamt, wie für die vorangegangenen Zuteilungsverfahren, einen Leitfaden zur Verfügung. Der Leitfaden gibt allen Anlagenbetreibern und Prüfstellen eine Hilfestellung für das Antragsverfahren, bietet in mehreren Teilen eine Übersicht über die in Deutschland geltenden Zuteilungsregeln und stellt die wesentlichen Anforderungen hinsichtlich der zu übermittelnden Daten dar.

Zur übersichtlichen Darstellung der Zuteilungsregeln für Bestandsanlagen in der vierten Han-delsperiode ist der Leitfaden thematisch in sieben Teile untergliedert:

  • Teil 1     Grundlegende Informationen zu den Zuteilungsregeln und zum Zuteilungsverfahren
  • Teil 2     Allgemeine Zuteilungsregeln für Bestandsanlagen - Hinweise für die Erstellung des Zuteilungsantrags
  • Teil 3 a  Spezielle Zuteilungsregeln für Anlagenübergreifende Wärmeströme - spezifische Datenerfordernisse
  • Teil 3 b  Spezielle Zuteilungsregeln für Restgase - spezifische Datenerfordernisse
  • Teil 3 c  Spezielle Zuteilungsregeln für die Anwendung der Produkt-Emissionswerte - Definition der Bilanzgrenzen und spezifische Datenerfordernisse
  • Teil 4     Hinweise zur Verifizierung von Zuteilungsanträgen sowie von Daten zur Aktualisierung der Emissionswerte
  • Teil 5     Zuteilungsregeln für neue Marktteilnehmer und Zuteilungsänderungen - Hinweise für die Erstellung der jährlichen Mitteilung zum Betrieb

Der erste Teil des Leitfadens steht Ihnen jetzt im Internet zum Download bereit. Bitte berücksichtigen Sie, dass die maßgeblichen Rechtstexte und erläuternden Dokumente der Europäischen Kommission noch nicht finalisiert wurden. Daher können sich zukünftig noch Anpassungen ergeben. Bitte stellen Sie sicher, dass Sie immer die aktuelle Fassung von unserem Internetauftritt verwenden.

Mit dem Teil 1 des Leitfadens wollen wir Ihnen schon vor dem Start des Zuteilungsverfahrens in Deutschland Hinweise für Ihre zielgerichtete Vorbereitung geben. Bitte machen Sie sich schon jetzt mit diesen Anforderungen und unserem Leitfaden vertraut. Die Informationen in Teil 1 des Leitfadens sind allein nicht ausreichend für die Erstellung eines Zuteilungsantrags und dessen Prüfung. Hierfür sind auch die Informationen aus den weiteren oben genannten Teilen des Leitfadens zu berücksichtigen. Deren Veröffentlichung werden wir Ihnen sukzessive auf diesem Weg und über unseren Internetauftritt bekanntgeben.

Ferner werden wir Sie über das weitere Verfahren und seine aktuellen Entwicklungen fortlaufend informieren. Dies betrifft die Bereitstellung Ihnen bekannter Hilfestellungen der DEHSt sowie die Veröffentlichung der Antragsphase zum Zuteilungsverfahren in Deutschland für die Jahre 2021-2030.

Weitere Auskünfte

Richten Sie bitte Ihre sonstigen Fragen rund um den Emissionshandel möglichst per E-Mail an emissionshandel@dehst.de. Für telefonische Rückfragen stehen wir Ihnen gern unter der Service-Telefonnummer 030-8903 5050, montags bis donnerstags von 09:00 Uhr bis 16:00 Uhr und freitags von 09:00 Uhr bis 14:00 Uhr, zur Verfügung. Außerdem können Sie im Internet alle bisherigen Mailings der DEHSt nachlesen. Sie finden sie unter www.dehst.de/Mailings.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

Dr. Michael Angrick
Leiter der Deutschen Emissionshandelsstelle im Umweltbundesamt

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