Emissionshandel im Luftverkehr: CORSIA und EU-ETS Tutorial, Ergänzung des bestehenden Monitoringkonzepts (04/2019)
Sehr geehrte Damen und Herren,
im Mailing vom 06.11.2018 hatten wir Sie informiert, dass durch die Anpassung der europäischen Verordnung zur Überwachung und Berichterstattung ( - MVO) im Zuge der Einführung von eine Ergänzung des bestehenden EU-ETS-Monitoringkonzepts "Jährliche " erforderlich ist. Dies betrifft alle (europäischen und nichteuropäischen) , für die Deutschland im Rahmen des EU-ETS zuständig ist.
Wie angekündigt steht nun das elektronische Formular unter Abschnitt C bereit. Teil 1 des Formulars betrifft die durch die Einführung von nötige Ergänzung des bestehenden EU-ETS-Monitoringkonzepts "Jährliche " und ist von allen europäischen und nichteuropäischen Luftfahrzeugbetreibern, für die Deutschland im Rahmen des EU-ETS zuständig ist, auszufüllen.
Zudem sind diejenigen deutschen und EU-, für die Deutschland im Rahmen des EU-ETS oder aufgrund der delegierten Verordnung zur Implementierung von zuständig ist, verpflichtet, ein Monitoringkonzept für internationale Flüge unter an die DEHSt als für sie zuständige Behörde zu übermitteln. In der EU werden die Überwachungsregeln für den EU-ETS und für angeglichen, so dass für beide Systeme nur ein einheitliches Monitoringkonzept vorweisen müssen. Dazu ist das bestehende EU-ETS Monitoringkonzept "Jährliche " um neue Angaben für internationale Flüge unter zu ergänzen. Dies erfolgt durch Teil 2 des oben genannten Formulars in Abschnitt C. Dieser ist somit nur von Luftfahrzeugbetreibern auszufüllen, für die die DEHSt die zuständige Behörde für ist.
Bitte nehmen Sie die oben beschriebenen Ergänzungen bis zum 31.03.2019 vor.
Im Mailing vom 06.11.2018 hatten wir Sie außerdem informiert, dass die DEHSt zu Beginn des neuen Jahres eine virtuelle Informationsveranstaltung zum Thema und EU-ETS für alle betroffenen plant. Diese liegt nun in Form einer moderierten Powerpoint-Präsentation (so genanntes Tutorial) unter Abschnitt B vor. Sie erhalten Hintergrundinformationen zu und dem EU-ETS inklusive deren Zusammenspiel mit Details zu den angepassten MRV-Regeln sowie zu den rechtlichen Grundlagen und Erfordernissen bzgl. den oben dargestellten Ergänzungen des bestehenden EU-ETS Monitoringkonzepts "Jährliche ".
Wir laden Sie herzlich ein, sich dieses Tutorial vor dem Ausfüllen des oben gennanten Formulars anzusehen und an interessierte Kolleginnen und Kollegen weiterzuleiten. Zudem besteht für Sie im Anschluss des Tutorials die Möglichkeit, Fragen und Kommentare bis zum 15.02.2019 an die DEHSt zu übermitteln.
Weitere Auskünfte
Richten Sie bitte Ihre sonstigen Fragen rund um den Emissionshandel möglichst per E-Mail an E-Mail: emissionshandel@dehst.de. Für telefonische Rückfragen stehen wir Ihnen gern unter der Service-Telefonnummer 030-8903 5050, montags bis donnerstags von 09:00 Uhr bis 16:00 Uhr und freitags von 09:00 Uhr bis 14:00 Uhr, zur Verfügung. Außerdem können Sie im Internet alle bisherigen Mailings der DEHSt nachlesen.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Dr. Michael Angrick
Leiter der Deutschen Emissionshandelsstelle im Umweltbundesamt