Emissionshandel im Luftverkehr: ICAO verabschiedet CORSIA Standard and Recommended Practices (SARPs) (09/2018)
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir möchten Sie heute informieren, dass per ICAO-Ratsbeschluss am 27.06.2018 die erste Auflage der SARPs für das Carbon Offsetting and Reduction Scheme for International Aviation CORSIA (Annex 16, Volume IV zum Abkommen über die internationale Zivilluftfahrt (Chicagoer Abkommen)) angenommen wurde.
Die Kriterien zur Überwachung, Berichterstattung und Verifizierung der CO2- von internationalen Flügen gelten somit ab dem 01.01.2019. Die ICAO hat außerdem das Schätztool für (CO2 Estimation & Reporting Tool-CERT) und genauere Einzelheiten zum CORSIA-Register (CORSIA Central Registry - CCR) verabschiedet. Weitere Implementierungselemente wie Kriterien für Emissionseinheiten und alternative Kraftstoffe sollen auf der ICAO-Ratssitzung im November 2018 verabschiedet werden.
CORSIA sieht eine Kompensation von CO2- durch Projektgutschriften ("Offsets") und Berechtigungen aus Emissionshandelssystemen ("Emissionsberechtigungen") vor, um ein kohlendioxidneutrales Wachstum des internationalen Luftverkehrs ab dem Jahr 2020 zu erreichen. Zum Anwendungsbereich und der phasenweisen Einführung von CORSIA hatten wir Sie bereits im Mailing vom 16.05.2018 informiert. Ab dem 01.01.2019 sind nun aus allen ICAO-Mitgliedsstaaten zu einem ihrer CO2- verpflichtet. Daher müssen auch Sie als bis zum 28.02.2019 ein entsprechendes Monitoringkonzept an die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) als in Deutschland zuständige nationale Behörde übermitteln.
Die Regelungen müssen noch formal in europäisches und nationales Recht umgesetzt werden. Die EU-Kommission plant dies über einen delegierten Rechtsakt zur Ergänzung der Emissionshandelsrichtlinie bis zum Ende dieses Jahres. Wir bitten Sie, den europäischen Rechtssetzungsprozess abzuwarten und vorerst keine Änderungen an Ihrem Monitoringkonzept auf Basis der CORSIA SARPs vorzunehmen.
Wir werden Ihnen dazu rechtzeitig die nötigen Informationen (insbesondere Vorlagen und Hilfestellungen) zur Verfügung stellen. Das von der ICAO im Juli zu veröffentlichende Template für Monitoringkonzepte unter CORSIA gilt nicht automatisch in Deutschland.
Lesen Sie hierzu auch die Pressemitteilung der ICAO (nur auf Englisch). Weitergehende Informationen zu CORSIA finden Sie auf den Internetseiten der ICAO.
Weitere Auskünfte
Richten Sie bitte Ihre sonstigen Fragen rund um den Emissionshandel möglichst per E-Mail an E-Mail: emissionshandel@dehst.de. Für telefonische Rückfragen stehen wir Ihnen gern unter der Service-Telefonnummer 030-8903 5050, montags bis donnerstags von 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr und freitags von 08:00 Uhr bis 14:00 Uhr, zur Verfügung. Außerdem können Sie im Internet alle bisherigen Mailings der DEHSt nachlesen. Sie finden sie unter www.dehst.de/Mailings.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Dr. Michael Angrick
Leiter der Deutschen Emissionshandelsstelle im Umweltbundesamt