Emissionshandel: Polymerisationsanlagen: Antragsfrist für die Zuteilung endet am 01.11.2017 (13/2017)

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit unserem Mailing vom 31.07.2017 hatten wir Sie über die Einbeziehung von Polymerisationsanlagen in den Emissionshandel ab 2018 informiert. In diesem Zusammenhang hatten wir die Termine zur Einreichung der Überwachungspläne und der Zuteilungsanträge mitgeteilt.

Betreiber von Polymerisationsanlagen, die vor dem 01.10.2017 in Betrieb genommen wurden, reichen bis zum 01.11.2017 ihren Überwachungsplan bei uns ein. Bei Anlagen, die nach dem 01.10.2017 in Betrieb genommen wurden oder werden, ist der Überwachungsplan vor der bei der DEHSt einzureichen.

Zuteilungsanträge für Anlagen, die von der Gesetzesänderung betroffen sind (siehe Kapitel 5 des Hinweispapiers), müssen ebenfalls bis zum 01.11.2017 bei uns eingegangen sein.

Bitte beachten Sie, dass der 31.10.2017 ein Feiertag und auch der 01.11.2017 in einigen Bundesländern Feiertag ist. Da der 01.11. kein bundesweiter Feiertag ist, gilt der 01.11.2017 als Abgabetermin auch für Bundesländer mit Feiertag. Reichen Sie also Ihre Anträge und Überwachungspläne rechtzeitig ein.

Weitere Auskünfte

Richten Sie bitte Ihre sonstigen Fragen rund um den Emissionshandel möglichst per E-Mail an E-Mail: emissionshandel@dehst.de. Für telefonische Rückfragen stehen wir Ihnen gern unter der Service-Telefonnummer 030-8903 5050, montags bis donnerstags von 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr und freitags von 08:00 Uhr bis 14:00 Uhr, zur Verfügung. Außerdem können Sie im Internet alle bisherigen Mailings der DEHSt nachlesen.

Mit freundlichen Grüßen
im Auftrag

Gladys Takramah
Fachgebietsleiterin "Kommunikation/Kundenservice" in der Deutschen Emissionshandelsstelle im Umweltbundesamt