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SeeverkehrWelche Folgen haben Verstöße gegen die Berichtspflichten?

SV 036Antwort

Bei Verstößen eines Schifffahrtsunternehmens gegen die Berichtspflichten aus der EU-MRV-Seeverkehrsverordnung kann die Kontosperrung verfügt und ein Bußgeld verhängt werden.

Kontosperrung

Kommt ein Schifffahrtsunternehmen seinen Berichtspflichten nicht nach, so verfügt die zuständige Verwaltungsbehörde die Sperrung des Kontos. Einzelheiten zur Kontosperrung werden im derzeit in der Überarbeitung befindlichen Treibhausgasemissionshandelsgesetz geregelt.

Verhängung Bußgeld

Wird ein Emissionsbericht, ein Überwachungsplan, ein geänderter Überwachungsplan oder ein angepasster Überwachungsplan nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig bei den zuständigen Stellen vorgelegt, handelt das Schifffahrtsunternehmen ordnungswidrig und es kann ein Bußgeld verhängt werden. Einzelheiten zu den Bußgeldtatbeständen werden im derzeit in der Überarbeitung befindlichen Treibhausgasemissionshandelsgesetz geregelt.

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