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SeeverkehrWie sind die Emissionen im Emissionsbericht abzubilden, wenn der Beginn einer Fahrt in einem anderen Berichtsjahr liegt als das Ende?

SV 035Antwort

Berichtsjahr ist der Zeitraum eines Kalenderjahres vom 01.01. bis zum 31.12. Daher müssen für Fahrten, die in zwei verschiedenen Kalenderjahren beginnen und enden, die entsprechenden Daten in dem jeweiligen Berichtszeitraum erfasst werden. Beginnt die Fahrt eines Schiffes beispielsweise am 22.12.2024 und endet am 08.01.2025, bedeutet dies, dass die von dem betreffenden Schifffahrtsunternehmen überwachte Emissionsmenge vom 22.12. bis zum 31.12. 2024 im Rahmen des Emissionsberichts 2024 ausgewiesen wird. Die Emissionen, die vom 01.01. bis zum 08.01. 2025 verursacht wurden, werden dann im Emissionsbericht (EmB) 2025 berücksichtigt.

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