Deutsche Emissionshandelsstelle

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SeeverkehrAuf welcher Grundlage wird die Anzahl der abzugebenden Berechtigungen ermittelt?

SV 024Antwort

Eine kostenlose Zuteilung wird es im maritimen Emissionshandel nicht geben. Allerdings ist in den ersten beiden Jahren eine prozentual reduzierte Abgabepflicht vorgesehen. Für das Jahr 2024 sind zunächst nur für 40 Prozent der verifizierten Emissionen Berechtigungen abzugeben. Dieser Anteil steigt auf 70 Prozent der verifizierten Emissionen für das Jahr 2025 und schließlich auf 100 Prozent der verifizierten Emissionen ab 2026 an.

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