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SeeverkehrMüssen für Emissionen aus Biokraftstoffen oder anderen alternativen Kraftstoffen, einschließlich RCF und RFNBOs, Berechtigungen abgegeben werden?

SV 020Antwort

Biomasse und erneuerbare Kraftstoffe nicht-biologischen Ursprungs (RFNBOs) sowie recycelte Kohlenstoffbrennstoffe (RCFs) sollen in den verschiedenen ETS-Sektoren gleichbehandelt werden. Daher sind die Compliance-Verpflichtungen für die Verwendung solcher Kraftstoffe in allen vom EU-ETS 1 abgedeckten Sektoren, einschließlich der Luftfahrt und der Schifffahrt, gleich.

Derzeit haben Emissionen, die aus der Verbrennung nachhaltiger Biokraftstoffe entstehen, die den Nachhaltigkeitskriterien der Erneuerbare-Energien-Richtlinie entsprechen, im Rahmen des EU-ETS 1 einen Emissionsfaktor von Null. Die konkrete Regelung zur Behandlung von RFNBOs und RCFs wird per Durchführungsrechtsakt festgelegt.

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