Deutsche Emissionshandelsstelle

Antworten schnell finden

Zurück

SeeverkehrWer ist für die Vorlage des Emissionsberichts für das Berichtsjahr verantwortlich, wenn ein Schiff während dieses Berichtsjahrs zu einem anderen Unternehmen wechselt?

SV 015Antwort

Schifffahrtsunternehmen müssen für jedes in ihrer Verantwortung stehende Schiff bis zum 31.03. des Folgejahres einen verifizierten Emissionsbericht (EmB) für das gesamte vorangegangene Berichtsjahr vorlegen. Dies gilt unabhängig von Unternehmenswechseln und davon, wer für die Abgabe von Berechtigungen für diese Emissionen verantwortlich ist. Der Emissionsbericht muss das gesamte Berichtsjahr abdecken. Für den Zeitraum des Jahres, in dem das Schiff unter der Verantwortung eines anderen Unternehmens stand, basiert der Bericht auf dem Teilemissionsbericht dieses Unternehmens.

Zusatzinformationen

Online Services

  • Formular Management System Formular Management System

    Formular Management System

  • Virtuelle Poststelle Elektronische Kommunikation

    Elektronische Kommunikation

  • Newsletter Newsletter
  • Presse Presse
  • Kontakt Kontakt

Hinweis Cookies

Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Lesen Sie auch unsere weiteren Informationen zum Datenschutz.

OK